Projekthintergrund

Die Entstehung des Projekts „Friedensbildung, Bundeswehr und Schule“ fällt zeitlich mit einer politischen Veränderung zusammen, nämlich den Kooperationsvereinbarung der Bundeswehr mit Schulministerien. Seit 2008 haben acht Bundesländer [LINK Dokument mit Liste der Bundesländer und Links zu den KVs] diese Vereinbarungen geschlossen, wobei es politische Bildung durch die Jugendoffiziere der Bundeswehr schon seit den 1950ern gibt.

Wörtlich in den jeweiligen Bundesländern immer etwas anders formuliert, beinhalten die Kooperationsvereinbarungen meist folgende Aspekte [Fussnote: hier als Bsp. NRW [LINK]; Link zu Dokument mit Liste der Bundesländer und Links zu den KVs]:

  • Die Aufgabe der Jugendoffiziere ist es zu informieren über:
    • „zur Friedenssicherung möglichen und/oder notwendigen Instrumente der Politik“
    • „zur globalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung genauso wie [über] nationalen Interessen“
  • Jugendoffiziere sollen in die Aus- und Fortbildung von Referendar/innen und Lehrkräften eingebunden werden.
  • Das Besuchen von Einrichtungen der Bundeswehr wird ausdrücklich vorgesehen.
  • Die Bildungsangebote der Bundeswehr werden in den Medien des Ministeriums für Schule und Weiterbildung veröffentlicht.
  • Es gibt regelmäßige Gespräche zwischen Jugendoffizieren und Leitungen der Schulabteilungen bei den Bezirksregierungen.
  • Zum Schuljahresende erfolgt ein Bericht der Jugendoffiziere über die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung.

 

Aus folgenden Bedenken heraus hat sich das Projekt das Ziel gesetzt, Friedensbildung an Schulen zu stärken.

  • Während die Einladung anderer Referent/innen in den Schulunterricht oft mit Kosten für die Schulen verbunden ist, ist der Besuch der Jugendoffiziere für die Schulen kostenfrei.
  • Die festgeschriebene Einbindung der Jugendoffiziere in die Lehrerinnen-Ausbildung ein Privileg für das Einbringen einer militärischen Sichtweise in die Schule.
  • Schüler/innen und Lehrkräfte erfahren von den Angeboten der Jugendoffiziere bevorzugt und leicht, andere Referent/innen müssen erst gesucht und je nach Bundesland und Schulsituation die Genehmigung ihres Besuchs dann bei der Schulleitung beantragt werden.
  • Die Kooperationsvereinbarungen unterlaufen durch die privilegierte Einbeziehung der Jugendoffiziere in den Schulunterricht den im Beutelsbacher Konsens festgeschriebenen Konsens für die politische Bildung: Dem Indoktrinationsverbot und dem Gebot der Kontroversität.
  • Auch wenn die Jugendoffiziere nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben (so ist es zumindest in den Kooperationsvereinbarungen festgelegt, jedoch sind in der Praxis Information und Werbung oft schwer voneinander zu trennen), vermitteln sie eine Sicht auf die politischen und militärischen Handlungsspielräume und Notwendigkeiten, die in der Friedensarbeit in ihrem Grundansatz kritisch gesehen wird.

 

 

Neben der Debatte um die Aktivitäten der Jugendoffiziere in der Bundeswehr gibt es auch unterschiedliche Argumente in der Diskussion um "Kindersoldaten" - also die Anwerbung und Rekrutierung von unter 18-jährigen – (außerhalb des Schulunterrichts) hier in Deutschland. Dabei wird die UN-Kinderrechtskonvention mit den Artikeln 6, 19 und 29 zitiert. Mehr Informationen finden sie hier:

Terre des Hommes: Kinder im Visier, in: terre des hommes, Die Zeitung, 4. Quartal 2010, S. 3 [LINK]

 

Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/10736, Frage 82), Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 194. Sitzung. Berlin, 26. September 2012, Plenarprotokoll 17/194, S. 23328f. [LINK]

 

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